Verstopfung
Wer ist zuständig?
Wenn eine Verstopfung im bzw. ab dem Übergabeschacht aufgetreten ist, benachrichtigen Sie bitte die für Sie zuständige Betriebsstelle. Nur Mitarbeiter des OOWV dürfen die Arbeiten an diesen Abschnitten der Kanalisation vornehmen. Gibt es auf Ihrem Grundstück keinen Übergabeschacht, ist der OOWV ab der Grundstücksgrenze zuständig.