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Service

Informationspflichten nach TrinkwV

Auf dieser Seite finden Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen des OOWV zur Trinkwasserversorgung.

Informationspflichten gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie und Deutscher Trinkwasserverordnung

Die im Jahr 2021 novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie beinhaltet Informationspflichten, die Wasserversorger gegenüber Verbrauchern zu erfüllen haben. Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht ist durch Novellierung der Trinkwasserverordnung erfolgt: mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023. Den in § 46 TrinkwV Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher festgelegten Pflichten kommt der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) an dieser Stelle nach. Teilweise wird durch Links auf weiterführende Informationen auf Unterseiten weitergeleitet. Angegebene Zahlen beziehen sich auf den Stand 1. Januar 2024.

Anschrift und Kontakt

Unternehmensanschrift:

OOWV
Georgstraße 4
26919 Brake

Allgemeine Kontaktinformationen:

Telefon: 04401 916-0
Fax: 04401 5398
E-Mail: oowv.brake@oowv.de

Kontakt zum Kundenservice:

Telefon: 0800 1801201 (kostenlos)
E-Mail: kundenservice@oowv.de

Eigentumsstruktur

Der OOWV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder des OOWV – Landkreise, Gemeinden, Städte sowie ein Zweckverband – bilden die Verbandsversammlung. Diese wählt aus ihren Reihen die Finanzkommission, die Baukommission und den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Zur Führung der Geschäfte des Verbands hat der Vorstand einen hauptamtlichen Geschäftsführer bestellt.

Der OOWV zählt im Unternehmensbereich Wasserversorgung 9 Landkreise, 21 Städte und 57 Gemeinden als seine Mitglieder, im Unternehmensbereich Abwasserentsorgung 9 Städte, 30 Gemeinden und 1 Zweckverband. Eine Liste aller Mitglieder wird jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht.

Daseinsvorsorge

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist in großen Teilen des Weser-Ems-Gebiets für die Versorgung mit hochwertigem Wasser sowie die umweltschonende Abwasserentsorgung verantwortlich. Damit leistet der OOWV einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge, zur Lebensqualität der Menschen im Nordwesten und zur Entwicklung der Region. Der OOWV wurde 1948 von den Landkreisen Friesland, Wittmund und Wesermarsch zur Sicherstellung der Wasserversorgung gegründet. Ab 1999 hat er in vielen Kommunen auch die Aufgabe der Abwasserentsorgung übernommen.

Die Versorgung mit Wasser in hoher Qualität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbands arbeiten 365 Tage im Jahr daran, Menschen, Unternehmen und Kommunen zu jeder Zeit zuverlässig zu versorgen. Dabei hat der OOWV auch die Herausforderungen von heute und morgen im Blick und entwickelt Lösungen, die zukunftsfähig und wirtschaftlich tragbar sind.

Vor allem die Auswirkungen des Klimawandels – zum Beispiel die Zunahme von Starkregen oder langanhaltende Dürrephasen in den Sommermonaten – sind eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft, die einen anderen Umgang mit der Ressource Wasser und eine resiliente Infrastruktur erfordern. Dabei spielt auch die Rechtsform des OOWV eine Rolle: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeitet der OOWV ohne Gewinnerzielungsabsicht und investiert erzielte Überschüsse zukunftsgerichtet – zum Beispiel in die Erneuerung, den Ausbau und die Anpassung der Infrastruktur.

Versorgungsgebiet

9 Landkreise, 21 Städte und 57 Gemeinden sind Mitglied im Unternehmensbereich Wasserversorgung. Das Versorgungsgebiet ist 7105 km² groß und umfasst folgende Kommunen (aufgeteilt nach unseren Regionen):

  • Region Landkreis Aurich: Stadt Aurich, Gemeinde Baltrum, Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinde Dornum, Stadt Emden (im Außenbereich), Gemeinde Großefehn, Gemeinde Großheide, Samtgemeinde Hage (im Außenbereich), Gemeinde Hinte, Gemeinde Ihlow, Gemeinde Krummhörn, Gemeinde Moormerland (Teilversorgung), Stadt Norden (im Außenbereich), Gemeinde Südbrookmerland, Gemeinde Wiesmoor

  • Region Landkreis Wittmund und Landkreis Friesland: Gemeinde Bockhorn, Samtgemeinde Esens, Gemeinde Friedeburg, Samtgemeinde Holtriem, Stadt Jever, Gemeinde Langeoog, Gemeinde Sande, Stadt Schortens, Gemeinde Spiekeroog, Stadt Varel (im Außenbereich), Gemeinde Wangerland, Gemeinde Wangerooge, Gemeinde Zetel, Stadt Wittmund

  • Region Landkreis Wesermarsch und Landkreis Cuxhaven: Gemeinde Berne, Stadt Brake, Gemeinde Butjadingen, Stadt Elsfleth, Gemeinde Jade, Gemeinde Lemwerder, Stadt Nordenham, Gemeinde Ovelgönne, Gemeinde Stadland

  • Region Stadt Oldenburg und Landkreis Ammerland: Gemeinde Apen, Gemeinde Bad Zwischenahn (Teilversorgung), Gemeinde Edewecht, Stadt Oldenburg (nur in einem Randbereich), Gemeinde Rastede, Stadt Westerstede, Gemeinde Wiefelstede

  • Region Landkreis Oldenburg und Landkreis Diepholz: Stadt Bassum, Stadt Delmenhorst (im Außenbereich), Gemeinde Dötlingen, Gemeinde Ganderkesee, Gemeinde Großenkneten, Samtgemeinde Harpstedt, Gemeinde Hatten, Gemeinde Hude, Gemeinde Stuhr (Teilversorgung), Stadt Twistringen, Gemeinde Wardenburg, Stadt Wildeshausen

  • Region Landkreis Cloppenburg: Gemeinde Barßel, Gemeinde Bösel, Gemeinde Cappeln, Stadt Cloppenburg, Gemeinde Emstek, Gemeinde Essen, Stadt Friesoythe, Gemeinde Garrel, Gemeinde Lastrup, Gemeinde Lindern, Stadt Löningen, Gemeinde Molbergen, Gemeinde Saterland

  • Region Landkreis Vechta: Gemeinde Bakum, Stadt Damme, Stadt Dinklage, Gemeinde Goldenstedt, Gemeinde Holdorf, Stadt Lohne, Stadt Neuenkirchen-Vörden (nur Ortsteil Neuenkirchen), Gemeinde Steinfeld, Stadt Vechta (nur Ortsteil Landförden), Gemeinde Visbek

Weitere Angaben zum Versorgungsgebiet, zu den versorgten Landkreisen und Kommunen sowie zur Teilversorgungen einzelner Kommunen finden Sie auf den oben verlinkten Regionen-Unterseiten.

Zahlen und Daten zur Wasserversorgung

  • versorgte Einwohner: 975.698

  • Wasserwerke: 15

  • Anzahl Förderbrunnen: 257

  • Kapazität der Wasserwerke pro Tag: 280.280 Kubikmeter

  • Trinkwasserabgabe 2023: 79,1 Mio. Kubikmeter

  • Rohrnetzlänge: 14.676 km

Informationen zur Gewinnung und Aufbereitung

Das Trinkwasser des OOWV wird zu 100 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Der OOWV betreibt dafür 13 Wasserwerke sowie 2 Notwasserwerke, die insgesamt über 257 Förderbrunnen mit einer Tiefe von bis zu 165 Metern verfügen.

Das Rohwasser wird über mehrere Schritte aufbereitet. Der Prozess unterscheidet sich je nach Wasserwerk und den Beschaffenheiten des geförderten Grundwassers, kann aber zum Beispiel wie folgt aufgebaut sein:

  1. Rieslerstufe: Belüftung, Eisenoxidation

  2. Filterstufen: Filterung durch Jura-Kalk, Enteisenung, Entmanganung, Entsäuerung, Aufhärtung

  3. Rieslerstufe: Belüftung, Restentsäuerung

Wasserverlust

Der Infrastructure Leakage Index (ILI) lag im Jahr 2023 bei einem Wert von 0,254. Die Kennzahl ist in den DVGW-Arbeitsblättern W 392 und W 400-3-B1 geregelt und stellt eine international verbreitete Kennzahl zur Beurteilung von Wasserverlusten dar. Der vom OOWV erreichte Wert wird vom DVGW als niedrig eingestuft. Der spezifische reale Wasserverlust QVR nach DVGW W 392 lag im Jahr 2023 zudem bei 3,86 Prozent.

Informationen zur Wasserqualität

Die Qualität des Trinkwassers ist abhängig von der Kommune. Durch das Verbundsystem unseres Rohrnetzes ist es möglich, dass das Trinkwasser für einen Ort aus mehreren Wasserwerken geliefert wird. Wir stellen für jede versorgte Kommune aktuelle Trinkwasseranalysen mit detaillierter Auflistung einzelner Untersuchungsparameter sowie Informationen zum Härtebereich bereit. In einem Großteil des Verbandsgebiets liegt das Wasser im Härtebereich weich (bis 8,4°dH). Genaue Angaben zu Ihrer Kommune finden Sie in den Analysen.

Die Qualität unseres Trinkwassers wird regelmäßig durch die zuständigen Gesundheitsämter sowie unabhängige Labore und Institute untersucht. Zusätzlich führen wir selbst in unserem Trinkwasserlabor umfassende Analysen zur Qualitätsüberprüfung durch.

Empfehlungen zum Umgang mit Wasser

Sorgsamer Umgang

Kleiner Beitrag, große Wirkung: Im Alltag können schon kleine Verhaltensänderungen helfen, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. Einige Tipps:

  • Defekte Armaturen sollten schnellstmöglich repariert werden. Durch einen tropfenden Wasserhahn gehen bis zu 17 Liter pro Tag verloren. Eine defekte Toilettenspülung kann den Verbrauch sogar auf 500 Liter täglich erhöhen.

  • Rohrbrüche und Wasseraustritte können vorkommen. Um Wasserverluste gering zu halten, sollten Schäden jedoch schnellstmöglich gemeldet werden.

  • Eine kurze Dusche erfrischt und spart gegenüber einem Vollbad in der Wanne Wasser.

  • Das Bewässern mit Regenwasser ist eine gute Alternative. Eine Regentonne lässt sich in der Regel schnell und einfach installieren und sammelt weiches Wasser, das sich hervorragend zur Bewässerung eignet.

  • Die beste Zeit zum Gießen ist in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Das verringert die direkte Verdunstung des Wassers. Auf Rasensprengen sollte generell verzichtet werden.

  • Pools sollten möglichst selten befüllt und gut gepflegt werden. Damit das Wasser möglichst lange genutzt werden kann, achten Sie auf die Verwendung keimtötender Mittel und die pH-Wert-Regulierung. Auch eine Abdeckung ist empfehlenswert. Bitte beachten: Poolwasser muss im Abwasserkanal entsorgt werden.

  • Wasserverbrauch und Wasserqualität sind immer gemeinsam zu denken: Wassersparen allein reicht nicht. Achten Sie darauf, was Sie im Abfluss entsorgen: Hygieneartikel, Farben, Lacke, aggressive Reiniger, Medikamente, Speisereste und -fette gehören nicht in den Abfluss. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel sollten zudem nur sparsam eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Je weicher das Wasser ist, desto weniger wird benötigt.

Stagnationswasser

Steht Trinkwasser über einen längeren Zeitraum von mehreren Stunden oder sogar Tagen in den Trinkwasserleitungen eines Gebäudes, spricht man von Stagnationswasser. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollte das Wasser nach längeren Zeiten ohne Entnahme laufen gelassen werden, bis es gleichbleibend kühl ist. Nur so kann die hohe Qualität auch auf den letzten Metern garantiert werden.

Preisregelungen

Die Kosten für die Trinkwasserversorgung setzen sich aus dem Trinkwasserpreis und dem Grundpreis zusammen. Der Trinkwasserpreis ist variabel: Er wird nach Kubikmetern berechnet und richtet sich nach dem individuellen Verbrauch. Im Trinkwasserpreis ist auch die Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen enthalten, die ebenfalls pro Kubikmeter an das Land abgeführt wird. Im Grundpreis sind alle Festkosten enthalten.

Die Kosten für die Trinkwasserversorgung setzen sich seit dem 1. Januar 2024 folgendermaßen zusammen:

Trinkwasserpreis 1,41 Euro/m³
Grundpreis ab 7,63 Euro/Monat

Risikomanagement

Informationen folgen.

Verbraucherbeschwerden

Trotz aller Sorgfalt: Wo gearbeitet wird, können Fehler nicht ausgeschlossen werden – und auch Beschwerden kommen vor. Verbraucherbeschwerden werden beim OOWV vom Kundenservice erfasst und bearbeitet – jedoch nicht statistisch ausgewertet. Unser Kundenservice ist montags bis freitags zwischen 7 und 16 Uhr erreichbar: unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1801201 oder per E-Mail an kundenservice@oowv.de.

Informationen zum Download und in gedruckter Form

Die Informationen können Sie als pdf-Datei herunterladen:

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Die Informationen zur Wasserqualität in Ihrer Kommune finden Sie auf der Unterseite Wasserqualität zum Download.

Auf Anfrage können Ihnen diese Informationen auch postalisch zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice per E-Mail an kundenservice@oowv.de oder telefonisch unter 0800 1801201. Bitte geben Sie für die Informationen zur Wasserqualität an, in welcher Kommune Sie wohnhaft sind.