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Service

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen rund um die Themen Trink- und Abwasser, Wasseranschlüsse und viele mehr.

Notfälle

Wenn eine Verstopfung im bzw. vor dem Übergabeschacht aufgetreten ist, benachrichtigen Sie bitte die für Sie zuständige Betriebsstelle. Nur die Mitarbeitenden des OOWV dürfen Arbeiten an diesen Abschnitten der Kanalisation vornehmen. Gibt es auf Ihrem Grundstück keinen Übergabeschacht, ist der OOWV nur bis zur Grundstücksgrenze zuständig. Tritt eine Verstopfung zwischen Übergabeschacht und Haus auf oder hat eindeutig die Kundin oder der Kunde die Verstopfung verursacht, muss sie/er die Kosten für die Beseitigung tragen. In diesem Fall müssen Sie die Reinigung bei einer Fachfirma in Auftrag geben.

Bei versehentlich eingeleiteten Schadstoffen nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit dem OOWV auf:

Entweder mit der für Sie zuständigen Betriebsstelle oder über unsere Notfallnummer 04401 6006.

Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Indirekteinleiterüberwachung unter Telefon: 0441 40837-611.

Sie haben einen Rohrbruch bemerkt, einen überlaufenden Kanaldeckel gesehen, eine Trübung des Trinkwassers oder einen ungewöhnlich niedrigen Wasserdruck beobachtet? Wenden Sie sich in Notfällen und bei Störungen an unseren Notdienst unter 04401 6006. Wir sind 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für Sie erreichbar.

Trinkwasser

Ja, unser Trinkwasser entspricht allen erforderlichen Qualitätsstandards und kann bedenkenlos direkt aus der Leitung getrunken werden. Es wird regelmäßig kontrolliert und erfüllt die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Es gibt viele Möglichkeiten im Alltag im Haushalt und Garten Wasser zu sparen. Hier ein paar wertvolle Tipps:

- Duschen statt Baden

- Freibad statt Pool

- wassersparende Armaturen einbauen

- defekte Armaturen schnellstmöglich reparieren

- Wasch- und Geschirrspülmaschinen nur voll anschalten

- Regenwasser für die Gartenbewässerung nutzen

Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeitenden Ihrer örtlichen Betriebsstelle. Außerhalb der Geschäftszeiten informieren Sie uns unter der Rufnummer 04401 6006.

Besuchen Sie hierfür unsere Regionenseite.

Der Trinkwasserpreis setzt sich aus den Kosten für das verbrauchte Trinkwasser pro Kubikmeter (m³) und dem Grundpreis zusammen. Im Grundpreis sind alle festen Kosten wie Wasserzähler, Instandhaltungen am Hausanschluss und am Versorgungsnetz enthalten.  In unserem Versorgungsgebiet kostet ein Kubikmeter Trinkwasser überall gleich. Durch diesen Solidaritätspreis werden Unterschiede zwischen Stadt und Land ausgeglichen und allen Menschen ein Zugang zu Trinkwasser zu einem vertretbaren Preis ermöglicht.

Hier geht es weiter zu unseren Preisregelungen.

Es kann zu Trübungen, braunem Wasser oder kleinen Partikeln im Trinkwasser kommen. Diese stehen im Zusammenhang mit veränderten Druckverhältnissen im Netz. Durch Druckstöße oder eine Änderung der Fließgeschwindigkeit des Wassers können sich kleinste Partikel von Eisen und Mangan lösen, die sich im Laufe der Zeit in den Leitungen festgesetzt haben. Im Falle einer Trübung informieren Sie bitte unsere Mitarbeitenden der für Sie zuständigen Betriebsstelle. Außerhalb der Dienstzeiten informieren Sie unseren Notdienst unter der Telefonnummer 04401 6006. Auch wenn das getrübte Wasser unbedenklich genutzt werden kann, empfehlen wir von der Verwendung abzusehen, bis das Wasser wieder klar aus der Leitung kommt. Bei anhaltender Trübung wird die Leitung gespült, sodass die Störung anschließend behoben ist.

Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Planauskunft beantworten Rückfragen zum Leitungsnetz und geben Informationen zur Lage der Ver- und Entsorgungseinrichtungen/-leitungen.

Bitte beachten Sie, Planauskünfte erhalten Sie nur auf schriftliche Anfrage per E-Mail an planauskunft@oowv.de oder postalisch an OOWV, Planauskunft, Georgstr. 4, 26919 Brake. Planauskünfte für die Stadt Oldenburg erhalten Sie auf schriftliche Anfrage per E-Mail an planauskunftol@oowv.de. Telefonisch können wir Ihre Anfrage zur Planauskunft nicht annehmen.

Der mittlere Trinkwasserbedarf pro Tag und Person beträgt 125 Liter. Das ergibt im Jahr eine Menge von rund 46 m³/Jahr.

Die Wasserqualität unseres Trinkwassers entspricht den höchsten Standards und ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung bestens geeignet. Es unterliegt strengen Kontrollen gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung, um sicherzustellen, dass es den höchsten hygienischen Anforderungen entspricht. Sie können unser Trinkwasser bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwenden.

Um die genaue Wasserqualität oder Härte Ihres Trinkwassers zu erfahren, besuchen Sie unsere Seiten zum Thema Trinkwasseranalysen. Dort finden Sie detaillierte Informationen und Analysenergebnisse, die Ihnen Aufschluss über die genaue Zusammensetzung und Härte des Trinkwassers in Ihrer Region geben.

Um ein Standrohr zu mieten, müssen Sie es hier mindestens 10 Tage im Voraus reservieren und eine Kaution von 1000 Euro per Lastschrift hinterlegen. Termingerecht können Sie das Standrohr dann in einer unserer Betriebsstellen abholen und nach Benutzung dort auch wieder zurückgeben. Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. Forderungen von Standrohrmängeln werden mit der Kaution verrechnet und der Restbetrag rücküberwiesen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die kostenfreie Rufnummer 0800 1801201.

Alle Infos und Downloads finden Sie auch auf unserer Seite zur Standrohrvermietung.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Anschluss stillgelegt worden ist.  Bitte fragen Sie in der für Sie zuständigen Betriebsstelle nach oder kontaktieren Sie den Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 180120.

Ihre Betriebsstelle finden Sie auf der Regionenseite.

Abwasser

Der Einbau eines Absetzzählers rechnet sich für Privatkunden nur, wenn große Wassermengen außerhalb des Hauses verbraucht werden, z. B. für das Befüllen von Teichen oder für die Viehhaltung. Mit dem Absetzzähler, umgangssprachlich auch Gartenzähler, wird die Wassermenge ermittelt, die nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und für die keine Abwassergebühren berechnet werden. Das verbrauchte Trinkwasser wird berechnet.

Ob sich der Einbau für Sie lohnt, sehen Sie in unserem Rentabilitätsrechner.

Anders als im Trinkwasserbereich, in dem das Solidarprinzip gilt, wird im Abwasserbereich jede Kommune für sich betrachtet. Das gibt das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz so vor.

Der OOWV als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht, das bedeutet, dass wir die Ausgaben für den laufenden Betrieb sowie Investitionen in die Infrastruktur kalkulieren und entsprechend die Abwassergebühren gestalten. Die Anlagen in den einzelnen Kommunen haben einen individuellen Investitionsbedarf je nach Zustand. Alle Kosten werden durch die eingeleitete Abwassermenge geteilt, was je nach Einwohnerzahl und angeschlossenen Industriebetrieben einen weiteren Einfluss auf die Gebührenhöhe hat. Je mehr Abwassermenge anfällt, desto günstiger können die Gebühren ausfallen.

Sind Sie am Kanalnetz angeschlossen, werden die Abwassergebühren beim OOWV nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers berechnet. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der monatlichen Grundgebühr und der Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter Wasser zusammen. Wenn wir in Ihrer Kommune auch für die Entsorgung des Niederschlagswassers zuständig sind, kommt noch eine Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter befestigter Fläche hinzu. Die gültigen Gebühren erfahren Sie auf den Seiten zum Abwasser.

Zunächst ist zu klären, wer zuständig ist. Wenn eine Verstopfung im bzw. vor dem Übergabeschacht hin zur Grundstücksgrenze aufgetreten ist, benachrichtigen Sie bitte die für Sie zuständige Betriebsstelle. Nur Mitarbeitende des OOWV dürfen die Arbeiten an diesen Abschnitten der Kanalisation vornehmen. Gibt es auf Ihrem Grundstück keinen Übergabeschacht, ist der OOWV bis zur Grundstücksgrenze zuständig. 

Tritt eine Verstopfung zwischen Übergabeschacht und Haus auf müssen Sie die Reinigung selbst in Auftrag geben und auch die Kosten dafür tragen

Das Regenwasser kann entweder auf dem Grundstück versickern oder in einen Kanal eingeleitet werden. In einigen Kommunen wird in einen Mischwasserkanal geleitet, hier werden das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser gemeinsam in die Kläranlage geführt und dort gereinigt. Besteht eine getrennte Kanalisation wird das Niederschlagswasser in Regenrückhaltebecken oder direkt in extra dafür gebauten Kanäle eingeleitet und ohne Reinigung direkt in den sogenannten Vorfluter (Graben, Bach oder Fluss) geleitet. Für die Unterhaltung des Kanalnetzes fallen Gebühren an, die sich an der bebauten und befestigten Fläche Ihres Grundstückes bemessen.

Bei einem Starkregen muss das Kanalnetz große Wassermengen bewältigen, die dabei zu einem Rückstau führen können. Straßen können überflutet werden. Für einen erfolgreichen Umgang mit Starkregen ist das Zusammenspiel aller Akteure erforderlich – von der Stadt- und Gemeindeplanung über die Wasserwirtschaft bis hin zum privaten Grundstücksbesitzer. Als Hauseigentümer sind Sie dafür verantwortlich und sogar dazu verpflichtet, Ihr Gebäude mit einer Rückstausicherung auszustatten.

Rückstauklappen funktionieren ähnlich wie ein Ventil – sie lassen das Abwasser nur in eine Richtung durch und verhindern so bei Rückstau im Kanalsystem den Rückfluss. Als Hauseigentümer sind Sie sogar dazu verpflichtet, Ihr Gebäude mit einer Rückstausicherung auszustatten. Für alle Räume unterhalb der Rückstauebene, das ist in der Regel ungefähr die Höhe der Straßenoberkante, ist eine Rückstausicherung Pflicht.

Mehr dazu auch in unserem Flyer „Schutz gegen Starkregen - So bleibt der Keller trocken“

Bitte beachten Sie, dass der OOWV nicht in allen Kommunen in seinem Verbandsgebiet für die Abwasserbeseitigung zuständig ist. Darüber hinaus sind wir nicht in allen Kommunen auch für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig, in denen wir die Aufgabe der Abwasserbeseitigung übernommen haben.

Schauen Sie gern auf unserer Regionenseite, ob wir für Sie die Entsorgung übernehmen.

Sind Sie Eigentümer des Grundstücks? Dann füllen Sie bitte den Entwässerungsantrag aus.

Nur in den Kommunen, wo der OOWV für die Abwasserentsorgung verantwortlich ist, können Sie einen Absetzzähler über den OOWV beantragen. In Kommunen, wo wir ausschließlich für die Trinkwasserversorgung zuständig sind, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Entsorger.

Lassen Sie sich von unserem Kundenservice unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1801201 beraten. Hier können Sie folgende Fragen klären: Lohnt sich der Einbau für Sie finanziell? Welche technischen Voraussetzungen sind einzuhalten? Nach der Beratung erhalten Sie ein entsprechendes Formular.

Wichtiger Hinweis zu Poolwasser: Poolwasser gilt als Abwasser und muss ordnungsgemäß über den Abwasserkanal entsorgt werden. In solchen Fällen gewähren wir keinen Nachlass bei den Abwasserkosten, und der Gartenzähler ist nicht notwendig.

Hier geht es zu unserer Service-Seite Absetzzähler und dem Rentabilitätsrechner.

Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Planauskunft beantworten Rückfrage zum Leitungsnetz und geben Informationen zur Lage der Ver- und Entsorgungseinrichtungen/-leitungen.

Bitte beachten Sie, Planauskünfte erhalten Sie nur auf schriftlicher Anfrage per E-Mail an planauskunft@oowv.de oder postalisch an OOWV, Planauskunft, Georgstr. 4, 26919 Brake. Planauskünfte für die Stadt Oldenburg erhalten Sie auf schriftlicher Anfrage per E-Mail an planauskunftol@oowv.de. Telefonisch können wir Ihre Anfrage zur Planauskunft nicht annehmen.

Der Reinigungsprozess besteht aktuell aus mehreren Stufen: mechanische, biologische und chemische Behandlung.
Anschließend wird das gereinigte Abwasser in sogenannte Vorfluter geleitet und so dem Wasserkreislauf wieder zugeführt.

Ausführlich informieren Sie auf unserer Abwasserseite im Servicebereich.

Abrechnung

Über unser Kundenportal „einfach Heimat“ können Sie Ihr Anliegen rund um die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung erledigen. Registrieren Sie sich mit Ihrer Verbrauchskontonummer sowie der Zählernummer und dann erhalten Sie den Zugang zu Ihrem Kundenkonto. Die notwendigen Daten finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung/Abschlagsmitteilung oder Gebührenbescheid.

Nein. Auf Grund der Umstellung auf das Abgabenrecht sind wir zu einer kalendarischen Stichtagsabrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres verpflichtet. In den Kommunen, in denen wir ausschließlich das Trinkwasser berechnen sind die Abrechnungszeiträume ebenfalls festgelegt, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten.

Kurz nach Übermittlung des Zählerstandes erstellen wir Ihnen eine Abrechnung. Als Online-Kunde erhalten Sie die Nachricht im Kundenportal “einfach Heimat” oder Sie erhalten eine Ablesekarte, auch Ablesebenachrichtigung genannt, per Post.

Nach dem wir den Zählerstand erhalten haben, dauert es in der Regel nur wenige Tage bis Sie die Abrechnung erhalten. Rechnen wir bei Ihnen auch das Abwasser ab, dann bitten wir um etwas mehr Geduld. Auf Grundlage des Gebührenrechts müssen wir zum 31.12. eines Jahres die Abrechnung erstellen. Da kann es aktuell bis zum Rechnungsversand auch 6 bis 8 Wochen dauern.

Sind wir in Ihrer Region für die Abwasserentsorgung zuständig? Dann erhalten Sie zum Ende des Jahres eine Ablesebenachrichtigung. Sie müssen uns dann den Zählerstand vom 31.12. mitteilen. Am besten geht das über unser Kundenportal.  Für die Übermittlung des Standes haben Sie bis Anfang Januar Zeit. Übermitteln Sie uns den Stand bereits im Dezember, wird automatisch eine Hochrechnung des Standes zum 31.12. vorgenommen.

Sind wir in Ihrer Kommune ausschließlich für die Trinkwasserversorgung zuständig? Dann erhalten Sie einmal im Jahr eine Ablesebenachrichtigung und können uns daraufhin den Zählerstand am Besten in unserem Kundenportal „einfach Heimat“.

Sie haben die Möglichkeit uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann übernehmen wir für Sie den fristgerechten Ausgleich. Andernfalls können Sie die Beträge unter Angabe der Verbrauchskontonummer überweisen. Auf Ihrer Abrechnung sehen Sie, welche Zahlungsvariante hinterlegt ist.

Ändern Sie die Zahlungsart gern im Kundenportal “einfach Heimat”.

Download: Formular „SEPA-Lastschriftmandat“

In Ihrem Kundenkonto auf “einfach Heimat” können Sie auf Rechnungen/Bescheide zugreifen und Ihre Daten wie Abschläge, Bankverbindung oder die Rechnungsanschrift ändern. Darüber hinaus können Sie weitere Vorteile eines regionalen Marktplatzes sowie Gutscheine für Angebote in Ihrer Nähe finden.

Nur in den Kommunen, wo wir ausschließlich die Trinkwasserversorgung betreiben, haben Sie über unser Kundenportal die Möglichkeit eine Zwischenabrechnung für Ihre interne Verwendung erstellen zu lassen. Auf unseren Abrechnungszyklus hat diese Zwischenabrechnung allerdings keinen Einfluss.

Die Abschlagshöhe berechnet sich in der Regel anhand des Vorjahresverbrauchs. Hat sich bei Ihnen das Verbrauchsverhalten geändert? Dann melden Sie sich gern und wir passen den Abschlagsbetrag neu an. Lesen Sie dafür gern Ihren aktuellen Wasserzähler ab. In unserem Kundenportal “einfach Heimat” können Sie die Abschlagshöhe auch selbst anpassen.

Als Eigentümer des Anschlusses können Sie sich in unserem Kundenportal “einfach Heimat” registrieren. Dort können über den Service Vertragsdaten, Kontostände und Rechnungen einsehen und Ihre persönlichen Daten oder die Bankverbindung ändern.

Umzug, Anmeldung und Abmeldung

Sind Sie Mieter? Dann wenden Sie sich für die Abrechnung bitte an den Vermieter.

Sind Sie Eigentümer und haben das Grundstück gekauft oder verkauft? Für den Trink- oder Abwasseranschluss gibt es keine Kündigungsfrist. Teilen Sie uns die Angaben zum Wechsel unmittelbar nach der Übergabe schriftlich mit.

Füllen Sie gern das Formular An-/Abmeldung des Trink- bzw. Abwasseranschlusses aus oder informieren Sie sich hier.

Für die An- und Abmeldung eines Trink- bzw. Abwasseranschlusses benötigen wir folgende Angaben schriftlich:

1)      Name und Anschrift des bisherigen Eigentümers für die Endabrechnung

2)      Name und Anschrift des neuen Eigentümers als künftigen Vertragspartner

3)      Zählerstand

4)      Übergabedatum

Nutzen Sie unser Formular An-/Abmeldung des Trink- bzw. Abwasseranschlusses.

Für die An- und Abmeldung eines Trink- bzw. Abwasseranschlusses benötigen wir folgende Angaben schriftlich:

1)      Name und Anschrift des bisherigen Eigentümers für die Endabrechnung

2)      Name und Anschrift des neuen Eigentümers als künftigen Vertragspartner

3)      Zählerstand

4)      Übergabedatum

Nutzen Sie gern unser Formular An-/Abmeldung des Trink- bzw. Abwasseranschlusses.

Ist auf dem Rand des Hauptwasserzählers der Hinweis OOWV eingeprägt, sind wir Ihr Wasserversorger vor Ort. Bei der Abwasserentsorgung richtet sich die Zuständigkeit nach der Gemeinde. Informieren Sie sich dazu auf unserer Regionenseite.

Wasserzähler

Wasserzähler müssen laut Mess- und Eichgesetz zugelassen und gültig geeicht sein. Wir wechseln unsere Wasserzähler regelmäßig vor Ablauf der Eichgültigkeit aus. Die Eichgültigkeit beträgt sechs Jahre. Sie finden die Angabe zur Eichgültigkeit auch auf Ihrem Bescheid oder Ihrer Rechnung. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Sie können den Zählerstand in erster Linie selbst ablesen. Alle drei Jahre kommt es im Auftrag des OOWV zu einer Kontrollablesung durch einen Ableser. Sollte der OOWV in Ihrer Kommune auch für die Abwasserentsorgung zuständig sein, dann benötigen wir den Zählerstand vom 31. Dezember eines jeden Jahres.

Mit dem Wasserzählerwechsel beauftragen wir Installationsunternehmen. Die betroffenen Anwohner werden bei geplanten Zählerwechslungen kurz vorher informiert. Die durch den OOWV beauftragten Monteure können sich in jedem Fall ausweisen. Wir bitten Sie, den Mitarbeitenden unserer Vertragsfirmen den Zutritt zum Zähler zu gestatten. Bitte halten Sie den Zugang zum Wasserzähler stets frei, so können die Arbeiten zügig ausgeführt werden.

Sie möchten wissen, welches Unternehmen mit dem anstehenden Wasserzählerwechsel beauftragt ist? Dann geben Sie bitte Ihre Anschlussnummer - diese finden Sie auf Ihrer OOWV-Rechnung - in das folgende Feld ein: Anschlussnummer/Anschlussnummer-Ablesestatus-Prüfung

Haben Sie das Grundstück verkauft? Dann stellen Sie die Anträge für die Ummeldung oder auch An- und Abmeldung eines Trink- bzw. Abwasseranschluss direkt bei uns. Hier geht es zur Service-Seite.

Benötigen Sie keinen Wasseranschluss mehr im Objekt? Wird das Objekt abgerissen oder umgebaut? Dann setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitenden aus der für Sie zuständigen Betriebsstelle in Verbindung, ob eine Stilllegung oder Aufhebung des Wasseranschlusses in Frage kommt. Hier finden die für Sie zuständige Betriebsstelle.

Sollte der Zähler beschädigt sein, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeitenden der für Sie zuständigen Betriebsstelle. Welche für Sie die richtige ist, finden Sie auf den Regionenseiten.

Klappen Sie den Deckel des Wasserzählers auf. Die Nummer des Wasserzählers ist auf dem Rand des Zählers eingeprägt. Sie finden sie auch auf den Abrechnungen. Ein Tipp: Überprüfen Sie gern, ob Nummer auf dem Zähler auch mit der genannten Nummer auf der Abrechnung übereinstimmt.

Der Wasserzähler befindet sich in der Regel in Kniehöhe meist an der zur Straße zugewandten Außenwand des Gebäudes. Sollte ein Keller vorhanden sein, kann sich der Zähler auch im Keller befinden. Bei neueren Gebäuden wird sie oft mit in den Hausanschlussschrank verlegt.

Wasserschutz, Wassersparen, Umweltschutz

Der OOWV hat in einer Pilotstudie Trinkwasser und Abwasser auf Mikroplastik untersuchen lassen. Das Ergebnis: Mikroplastik wurde im Trinkwasser nicht festgestellt, wohl aber im Abwasser. Beim Waschen von Fleece-Pullovern, durch die Benutzung von Zahnpasta und Kosmetik gelangen kleinste Plastikteilchen ins Abwasser. Dieser Aufgabe sind Kläranlagen bisher nicht gewachsen. Der OOWV führt auch hier weitere Untersuchungen durch. Der Beste Schutz für die Natur ist der Verzicht auf bestimmte Stoffe oder das frühzeitige Herausfiltern von Plastikteilchen schon bei der Herstellung von Produkten.

Download: Infoblatt „Gutes Trinkwasser – auch in Zukunft?!“

Der Grundwasserschutz wird bei uns von drei Säulen getragen: Landwirtschaftliche Kooperation zum vorsorgenden Trinkwasserschutz, Pacht oder Kauf mit Wiederverpachtung unter Extensivierungsauflagen oder Umstellung auf Ökologischen Landbau, Aufforstung im Rahmen von naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen Dritter. Alle Maßnahmen werden durch ein umfangreiches Angebot im Bereich Umweltbildung oder andere Kommunikationskanäle unterstützt.

Starkregen

Starkregen kann für Sie und Ihre Region eine Reihe von Problemen nach sich ziehen, darunter:

- Überschwemmungen: Starkregen kann zu Überschwemmungen führen, wenn das Wasser nicht schnell genug abfließen kann. Dies kann zu Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlicher Flächen führen.

- Erosion: Starkregen kann zu Bodenerosion führen, wenn der Boden nicht ausreichend durchwurzelt ist. Dies kann zu Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen.

- Verunreinigungen: Starkregen kann Verunreinigungen aus dem Boden und von Straßen in Gewässer spülen. Dies kann zu einer Verschlechterung der Wasserqualität und zu einer Bedrohung für die Umwelt führen.

Starkregen ist ein meteorologisches Phänomen, bei dem in kurzer Zeit sehr viel Niederschlag fällt. In Deutschland wird Starkregen definiert als Niederschlag von mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde oder mehr als 35 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden.

Sie können sich mit Rückstauklappen und ggf. auch Hebeanlagen schützen. Zudem können Sie auf Ihrer Grundstücksfläche dem Wasser mehr Raum geben, in dem Sie Flächen für Versickerung freimachen, Stauraum schaffen, Dächer begrünen und Gräben erhalten.

Download: Flyer „Schutz gegen Starkregen - So bleibt der Keller trocken“

OOWV Allgemein

Der OOWV wurde am 14. Juli 1948 gegründet.

Mehr zu unserer Historie finden Sie auf dieser Seite.

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht. Der OOWV ist verantwortlich für die Bereitstellung von Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser in seinem Versorgungsgebiet.

Von der Nordseeküste mit den Ostfriesischen Inseln im Norden bis zu den Dammer Bergen im Süden, von der Grenze zum Emsland im Westen bis über die Weser hinaus im Osten ist der OOWV kompetenter Partner für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung.

Der OOWV beliefert die folgenden Regionen mit Trinkwasser:

- Landkreis Ammerland

- Landkreis Aurich

- Landkreis Cloppenburg

- Teile des Landkreises Diepholz

- Landkreis Friesland

- Landkreis Oldenburg

- Landkreis Vechta

- Landkreis Wesermarsch

Ausnahme sind die Gemeinden Bad Zwischenahn und Hage sowie die Städte Delmenhorst, Emden, Norden, Oldenburg, Vechta, Varel und Wilhelmshaven.

Sie können Ihre zuständige Betriebsstelle auf der jeweiligen Regionenseite oder in dieser Übersichtsseite finden.

Aktuelle Stellenangebote beim OOWV finden Sie auf der Karriere-Website unter www.karriere.oowv.de

Sonstiges

Wir sind für Sie da:

- per E-Mail unter kundenservice@oowv.de

- telefonisch unter 0800 1801201

- per Post an OOWV Brake, Georgstr. 4 in 26919 Brake

Ihr Kontakt zum OOWV

Sie haben noch Fragen? Dann nutzen Sie auch gern dieses Formular.