Zum Hauptinhalt springen OOWV
Wasserschutz

Unser Konzept für Grundwasserschutz

Der nachhaltige Schutz des Grundwassers hat für uns höchste Priorität. Mit unserem vorsorgenden Konzept schaffen wir den Rahmen für eine langfristige Versorgung der Region mit sauberem Trinkwasser.

Wasserqualität gewährleisten

Die Qualität des Grundwassers hängt maßgeblich davon ab, was an der Oberfläche passiert. Die sandigen Böden der Region liefern uns reiche Grundwasservorkommen, weil der Regen darin schneller versickert. Mit dem Sickerwasser können aber auch leicht lösliche Stoffe wie z. B. Nitrat oder Pflanzenschutzmittel aus dem Boden in das Grundwasser gelangen und die Trinkwasserqualität beeinträchtigen.

Alle gesetzlichen Grenzwerte zur Wasserqualität werden von uns eingehalten. Beim Nitrat liegt dieser bei 50 mg/l. In vielen unserer Wasserwerken ist sogar fast gar kein Nitrat im Trinkwasser vorhanden, wie unsere Trinkwasseranalysen zeigen.

Sauberes Wasser auch in Zukunft

Damit das Grundwasser auch für zukünftige Generationen als Trinkwasserquelle zur Verfügung steht, setzen wir mit unserem Grundwasserschutzkonzept an verschiedenen Stellen an: Landwirtschaftliche Kooperationen, Pacht und Kauf von Nutzflächen sowie Aufforstung.

Landwirtschaftliche Kooperationen

Wir bieten Landwirtinnen und Landwirten mit Flächen in unseren Wassereinzugsgebieten an, sich an der Kooperation zum vorsorgenden Trinkwasserschutz zu beteiligen. Diese umfasst die Umsetzung von freiwilligen Vereinbarungen, insbesondere zur Nitratreduktion. Bereits seit 1993 wird so im Rahmen des kooperativen Grundwasserschutzes gemeinsam an einem Strang gezogen.

Zudem gibt es für Landwirte in Einzugsgebieten die Möglichkeit, eine kostenlose Wasserschutzberatung in Anspruch zu nehmen. Dafür stehen lokale Wasserschutzberater zur Verfügung.

Die freiwilligen Kooperationen werden durch Zuschüsse aus Landesmitteln ermöglicht. Deren Höhe wird im Rahmen des Trinkwasserschutzvertrages zwischen den landwirtschaftlichen Interessensvertretungen, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie dem OOWV festgelegt.

Pacht oder Kauf von Nutzflächen

Bereits seit 1987 kaufen oder pachten wir Flächen und verpachten sie unter strikten Nutzungsauflagen an Landwirte oder lassen sie aufforsten. Vor dem Kauf oder der Pacht erfolgt eine Abschätzung, wie schützenswert die Flächen sind. Zwar ist jede Fläche eines Trinkwassergewinnungsgebiets für die Quantität und die Qualität des Grundwassers bedeutend – aufgrund der Bodeneigenschaften, der hydrogeologischen und auch klimatischen Bedingungen vor Ort gibt es jedoch Bereiche, in denen sich Schadstoffe vergleichsweise schneller in das tiefere Grundwasser verlagern können. Diese Flächen wollen wir vorrangig schützen.

Auf unseren Flächen sind folgende Nutzungen möglich:

  1. Dauerhafte Grünlandnutzung mit Düngungsbeschränkung und ohne Pflanzenschutzmittel-Einsatz

  2. Ökolandbau in den Varianten Grün- oder Grasland sowie Ackerbau, bei dem vorzugsweise Sommergetreide mit winterharter Zwischenfrucht beziehungsweise Wintergetreide mit ungedüngter Zwischenfrucht zum Einsatz kommt

  3. Konventionelle Ackernutzung bei Düngungsbeschränkung und ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter Ausschluss von Mais, Kartoffeln und Gemüse

Aufforstung

Für einige Flächen, die wir im Zuge des Grundwasserschutzes erworben haben, werden in Kooperation mit den Landesforsten standortgerechte Laub- oder Mischwaldnutzungen entwickelt. Denn diese liefern gutes Grundwasser und bieten langfristigen Schutz.

Gleichzeitig können wir so eigene oder Kompensationsverpflichtungen Dritter übernehmen: Sofern bei Genehmigungen großer Bauvorhaben eine Auflage für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von negativen Veränderungen im Naturhaushalt vorgeschrieben wurde, bieten wir an, die Ausgleichsverpflichtungen über die Finanzierung einer Aufforstungsfläche zu erfüllen. So wird unnötiger Flächenverbrauch vermieden, da ohnehin zu erfüllende Kompensationsverpflichtungen sinnvoll zum Zwecke des Grundwasserschutzes eingesetzt werden können.