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Wasserzähler

Regelmäßiger Austausch von Wasserzählern

Verantwortlich bis zum Wasserzähler: Wir sind für den Einbau und den regelmäßigen Austausch des Wasserzählers zuständig. Erfahren Sie mehr zum Thema und prüfen Sie, ob ein Wechsel ansteht.

Unternehmen für Wasserzähler-Wechsel anzeigen

Hier können Sie ganz einfach mit Ihrer Anschlussnummer prüfen, ob bei Ihnen ein Wasserzähler-Wechsel ansteht und welches Unternehmen diesen durchführt.

Hinweis: Die Abfrage ist immer nur zwischen April und Dezember möglich!

Zurzeit ist kein Wasserzähler-Wechsel bei Ihnen notwendig.

Den anstehenden Wasserzähler-Wechsel führt bei Ihnen die Firma aus:




Telefon:

Setzen Sie sich für den Wasserzähler-Wechsel bitte mit dem genannten Unternehmen in Verbindung.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtliche Vorgaben

Wir als Wasserversorger tragen die Verantwortung bis zum Wasserzähler. Der Zähler ist Teil des Hausanschlusses und liegt in unserem Zuständigkeitsbereich. Wasserzähler unterliegen gesetzlichen Vorschriften, die im Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt sind. Wir sind verpflichtet Wasserzähler vor Ablauf der Eichgültigkeit gegen neu geeichte Zähler auszutauschen. Es dürfen grundsätzlich nur geeichte Zähler eingebaut werden, um eine richtige Messung des gelieferten Wassers sicherzustellen.

Austausch des Zählers

Mit dem Wasserzählerwechsel beauftragen wir Installationsunternehmen. Betroffene Anwohner werden kurz vor dem geplanten Austausch informiert. Dies erfolgt in der Regel direkt an der Haustür oder aber einige Tage im Voraus per Post. Sie selber müssen nicht tätig werden: Wir kommen auf Sie zu. Die durch den OOWV beauftragten Monteure können sich in jedem Fall ausweisen. Wir bitten Sie, den Mitarbeitern unserer Vertragsfirmen den Zutritt zum Zähler zu gestatten und den Zugang freizuhalten.

Hinweis: Wir sind nur in Kommunen, in denen wir für die Trinkwasserversorgung zuständig sind, für Wasserzähler verantwortlich. Sollten Sie reiner Abwasserkunde sein, wenden Sie sich bitte an den in Ihrer Gemeinde zuständigen Wasserversorger.